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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsgegenstand

 

1.1 Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft während der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Ziff.8) und entsprechend der Hausordnung ( siehe Ziff.11) die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Studio zu nutzen. fitboutique behält sich vor, das Studio an Feiertagen geschlossen zu halten.

 

1.2 Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.

 

2. Geltung dieser Geschäftsbedingungen

 

2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter der Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.

 

2.2 Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn fitboutique diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.

 

3.Mitgliedschaft

 

3.1 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte       Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden (s.Ziff.6)

 

3.2 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar

 

4. Mitgliedsbeitrag/zahlungsweise

 

4.1 fitboutique bietet als Zahlungsweise: Sepa Basislastschriftverfahren, hier werden die Beträge jeweils am ersten oder fünfzehnten eines Monats bzw. des jeweils darauf folgenden Banktages Ihrem Konto belastet.

 

4.2 Bei Mitgliedschaften mit Vorauskasse ist der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht auch eine monatliche Zahlungsweise entsprechend der Zahlungsart gem.Ziff.4.1.4.2 Im Verzugsfall behält sich fitboutique vor bestehende Forderungen an ein Inkasso Büro abzutreten.

 

4.3 Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist fitboutique berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach den Betrag von 2 Monatsbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Betrag sofort fällig gestellt und die Zugangskarte des Mitglieds gesperrt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten

 

4.4 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr und die Betreuungs- und  Servicepauschale sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.

 

4.5 Der monatliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder der Verträge auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch fitboutique zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten geändert werden.

 

5. Mitgliedsausweis

 

5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt fitboutique einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von fitboutique und ist nach Vertragsablauf an fitboutique zu retournieren. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich fitboutique ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.

 

5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist der fitboutique unverzüglich mitzuteilen.

 

6. Kündigung

 

6.1. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Monatsende (in der Verlängerung) gekündigt werden.

 

6.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Studio persönlich abgegeben werden oder geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich. 6.3 Probezeit. Innerhalb der ersten 14Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Betreuungs- und Service Pauschale, die Vorabnutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.

 

7.Krankheit/Sportunfähigkeit/Ruhezeiten

 

7.1 Insgesamt können monatsweise, nach schriftlichem Antrag bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbedingter Abwesenheit bis zu maximal 6 Monate Ruhezeit gewährt werden. Wird eine Ruhezeit vereinbart, erfolgt dies nur monatsweise. Der Zeitraum der Ruhezeit schließt sich an die Laufzeit des Vertrages an. Innerhalb dieses Zeitraums kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden. Anstatt einer Kündigungszeit von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.

 

7.2 Der Antrag ist bei fitboutique spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit fitboutique im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.

 

8. Änderung der Öffnungszeiten

 

fitboutique behält sich vor die Öffnungszeiten des Studios in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur-und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

 

9. Daten des Mitglieds

 

Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich fitboutique schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

 

10. Haftung

 

Die Haftung von fitboutique, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.

 

11. Haus- und Benutzungsordnung

 

In den einzelnen Studios gilt die dort jeweils ausgehängte Haus-und Benutzungsordnung. Das Mitglied erklärt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von der Haus- und Benutzungsordnung Kenntnis genommen zu haben und bei abweichendem Mitbenutzer den Mitbenutzer auf die Haus- und Benutzungsordnung hinzuweisen. Insbesondere weist fitboutique darauf hin, dass das Training nicht in Straßenkleidung/Straßenschuhen und nur bei Verwendung eines Handtuches zulässig ist. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist fitboutique berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

 

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

 

fitboutique sichert seinen Mitgliedern zu, dass sämtliche personenbezogene Daten (einschließlich der Gesundheits- und Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedsverträge sowie zu Übermittlung neuer Angebote bzw. Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die bei fitboutique gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen.

 

13. Schlussbestimmungen

 

13.1 Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

 

13.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

 

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